Bei besonders gravierenden Straftaten, insbesondere zum Beispiel bei Kapitaldelikten oder Sexualdelikten, aber auch bei erheblichen Körperverletzungsdelikten, kann der oder die Geschädigte bzw. bei Taten, die für das Opfer tödlich geendet haben, ein Angehöriger als Nebenkläger auftreten. Dadurch schließt sich der Nebenkläger dem Verfahren gegen den Angeklagten auf Seiten der Staatsanwaltschaft an und tritt neben ihr auch als Ankläger auf.
Dieses Institut dient vor allem dem Opferschutz und der Sicherung der Rechte des Opfers einer Straftat im Strafverfahren. Der Nebenkläger ist mit eigenen Verfahrensrechten ausgestattet; so kann er zum Beispiel Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen oder auch Rechtsmittel einlegen, wenn er das Urteil für falsch oder die Strafe für zu niedrig hält.
Auch kann der Nebenkläger eventuell gegen den Schädiger aufgrund der Tat entstandene zivilrechtliche Ansprüche – wie Kosten einer Heilbehandlung oder Schmerzensgeld – schon in dem Strafverfahren geltend machen, sodass er nicht nochmals gesondert einen zivilrechtlichen Prozess bestreiten muss (sog. Adhäsionsverfahren).
Wenn der Betroffene nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, kann ihm – wie im Zivilrecht – Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Es sollte also niemand vor der Beauftragung eines Nebenklagevertreters zurückscheuen nur weil er meint, die Kosten für eine solche Beauftragung nicht tragen zu können. Sprechen Sie mich an; ich berate und vertrete sie gerne auch als Nebenkläger – sowohl in Essen und Umgebung als auch bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
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