Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Bei besonders gravierenden Straftaten, insbesondere zum Beispiel bei Kapitaldelikten oder Sexualdelikten, aber auch bei erheblichen Körperverletzungsdelikten, kann der oder die Geschädigte bzw. bei Taten, die für das Opfer tödlich geendet haben, ein Angehöriger als Nebenkläger auftreten. Dadurch schließt sich der Nebenkläger dem Verfahren gegen den Angeklagten auf Seiten der Staatsanwaltschaft an und tritt neben ihr auch als Ankläger auf.

Dieses Institut dient vor allem dem Opferschutz und der Sicherung der Rechte des Opfers einer Straftat im Strafverfahren. Der Nebenkläger ist mit eigenen Verfahrensrechten ausgestattet; so kann er zum Beispiel Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen oder auch Rechtsmittel einlegen, wenn er das Urteil für falsch oder die Strafe für zu niedrig hält.

Auch kann der Nebenkläger eventuell gegen den Schädiger aufgrund der Tat entstandene zivilrechtliche Ansprüche  – wie Kosten einer Heilbehandlung oder Schmerzensgeld – schon in dem Strafverfahren geltend machen, sodass er nicht nochmals gesondert einen zivilrechtlichen Prozess bestreiten muss (sog. Adhäsionsverfahren).

Wenn der Betroffene nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, kann ihm – wie im Zivilrecht – Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Es sollte also niemand vor der Beauftragung eines Nebenklagevertreters zurückscheuen nur weil er meint, die Kosten für eine solche Beauftragung nicht tragen zu können. Sprechen Sie mich an; ich berate und vertrete sie gerne auch als Nebenkläger – sowohl in Essen und Umgebung als auch bundesweit. 

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

ÖPNV

Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.

0201 747 18 80Bürozeiten Mo-Fr von 9.00-13.00 Uhr und Mo-Do 14-18 Uhr.