Wenn jemand dringend verdächtig ist, eine Straftat von einigem Gewicht begangen zu haben, also dringender Tatverdacht gegen ihn besteht, kann er in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ein Haftgrund vorliegt. Dies kann zum Beispiel Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. Es wird dann ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Wenn der Betroffene festgenommen wird, ist dies ein großer Schock für ihn und seine Angehörigen. Er muss spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden. Wenn er sodann in Untersuchungshaft genommen wird, liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor und der Betroffene hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Auch hier können Sie selbstverständlich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und einen Anwalt Ihrer Wahl benennen! Bei der Verkündung des Haftbefehl sollten Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen. Dies kann ggf. erst erfolgen, nachdem ich für Sie Akteneinsicht beantragt habe und wir uns einen Überblick darüber verschaffen konnten, was Ihnen vorgeworfen wird.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich! Hier ist es besonders wichtig, sofort kompetent beraten und vertreten zu werden!
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Tel.: 0201 747 18 80
Fax: 0201 747 18 829
Email: ig@strafverteidigung-essen.com
Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.