Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Bewährung für wegen versuchten Mordes angeklagten Mandanten

Mein Mandant war angeklagt wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Brandstiftung. Ihm wurde vorgeworfen, die Wohnung, die er in einem Mehrfamilienhaus mit seinem Vater bewohnte, absichtlich in Brand gesetzt zu haben, um seinen Vater zu töten. Dies bestritt er von Anfang an.

In dem Haus war es zur einem verheerenden Brand gekommen; die vom Mandanten und seinem Vater bewohnte Dachgeschosswohnung brannte komplett aus und die Feuerwehr benötigte einige Stunden, um den Brand unter Kontrolle zu bringen. Das Haus wurde vollständig evakuiert und die anderen Bewohner mussten zunächst bei Angehörigen unterkommen.

Des Weiteren war der Mandant an einer Schizophrenie erkrankt, sodass die Staatsanwaltschaft beabsichtigte, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Mein Mandant ließ sich dahingehend ein, dass der Brand durch ein Missgeschick entstanden sei; es sei durch unbeaufsichtigte Kerzen geschehen. Dies konnte jedenfalls auch durch das Gutachten eines Brandsachverständigen nicht widerlegt werden.

Auch dadurch, dass dem Mandanten durch Initiative der Verteidigung eine Betreuerin zur Seite gestellt wurde, die ihm im Alltag zur Seite steht, kam der Mandant mit einer Bewährung davon und wurde nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bei der Maßregelanordnung nach § 63 StGb (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) handelt es sich um eine besonders einschneidende Maßnahme, da diese zunächst unbefristet erfolgt und die Verweildauer derart Untergebrachter daher oft sehr lange ist. Daher hat der BGH hier sehr strenge Kriterien entwickelt, wann eine solche Unterbringung nur erfolgen darf. Insbesondere ist hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng zu beachten.

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

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Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

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