Ich biete Ihnen kompetente bundesweite Strafverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts.

Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Rechte Minderjähriger in Strafverfahren: EuGH stärkt Schutzmaßnahmen

Erfahren Sie im heutigen Blogartikel der Kanzlei Gronemeyer aus Essen mehr über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. September 2024 (Rechtssache C-603/22). Im Kern geht es dabei um die Bedeutung des Rechts auf Rechtsbeistand für minderjährige Verdächtige in Strafverfahren. Der Fall, der vor dem Rayongericht Słupsk in Polen verhandelt wurde, betraf drei Minderjährige, die beschuldigt wurden, unbefugt in eine ehemalige Ferienanlage eingedrungen zu sein.

 

Hintergrund des Falles

Im Dezember 2021 wurden drei minderjährige Jugendliche des mehrfachen unbefugten Betretens einer Ferienanlage in Polen beschuldigt. Bei der ersten Vernehmung im Januar 2022 wurden weder ihre Eltern informiert noch ihre Rechte auf Rechtsbeistand erläutert. Einem der Minderjährigen wurde die Anwesenheit seiner Mutter verweigert, und er erhielt lediglich ein kompliziertes Dokument mit allgemeinen Hinweisen. Während der Vernehmung legte er ein belastendes Geständnis ab. Ähnlich erging es den anderen beiden Jugendlichen.

 

Im Mai 2022 wurde Anklage erhoben und den Minderjährigen wurden Pflichtverteidiger bestellt. In der Verhandlung im August 2022 beantragten die Verteidiger, die vorgerichtlichen Aussagen wegen Verfahrensverletzungen auszuschließen. Das Gericht folgte diesem Antrag.

 

Der Fall landete letztendlich im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, da eine Verletzung von Europarecht geltend gemacht wurde; der EuGH legt dann in strittigen Fällen das betreffende Gesetz aus und setzt somit Leitlinien für die Interpretation des Europarechts in nationalstaatlichen Gerichten.

 

Entscheidung des EuGH: Klare Leitlinien für den Schutz von Minderjährigen

Der EuGH stellte klar, dass minderjährige Verdächtige in Strafverfahren ein Recht auf Rechtsbeistand haben, das spätestens vor ihrer ersten polizeilichen Befragung gewährleistet sein muss. Dieses Recht darf nicht davon abhängen, ob Eltern oder andere Vertreter anwesend sind. Wenn kein eigener Rechtsbeistand benannt wird, muss ein Pflichtverteidiger bereitgestellt werden.

 

Zudem müssen Informationen über die Rechte der Minderjährigen in einfacher und verständlicher Sprache vermittelt werden. Standardisierte Dokumente, die für Erwachsene verfasst sind, reichen dafür nicht aus. Der EuGH betonte, dass Minderjährige die Inhalte klar verstehen müssen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.

 

Das Gericht entschied außerdem, dass das Recht auf Rechtsbeistand nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag endet, wenn das Verfahren noch läuft. Nationale Gerichte sind verpflichtet, alle Verstöße gegen diese Rechte zu berücksichtigen. Beweise, die unter Missachtung dieser Vorgaben erlangt wurden, dürfen nicht verwendet werden.

 

Fazit

Dieses Urteil unterstreicht die Rechte von Minderjährigen in Strafverfahren und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, diese Rechte zu gewährleisten.

Auch für Minderjährige in Deutschland ist dieses Urteil relevant, da es zeigt, dass die Rechte von Kindern in Strafverfahren besonders geschützt werden müssen, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

 

Rechtsanwältin Gronemeyer aus Essen steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Strafprozessrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

 

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 05. September 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.

 

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Im Notfall

Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!

Bei Haftbefehlen:

Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!

Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!

Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!

Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)

Kontakt

Kanzlei Gronemeyer

Huyssenallee 99-103

45128 Essen

Tel.: 0201 747 18 80

Fax: 0201 747 18 829

Email: ig@strafverteidigung-essen.com

ÖPNV

Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.

0201 747 18 80Bürozeiten Mo-Fr von 9.00-13.00 Uhr und Mo-Do 14-18 Uhr.