Am Freitag konnte der rumänische Mandant, der mit weiteren neun vermeintlichen Mittätern angeklagt war, mehrere Metalldiebstähle als Mitglied einer gewerbsmäßig handelnden Bande begangen zu haben, endlich wieder nach Rumänien zurückkehren. Er hatte nun acht Monate Untersuchungshaft verbüßt. Das Verfahren gegen ihn wurde nunmehr abgetrennt und er konnte sich über eine Bewährungsstrafe freuen. Drei der vier angeklagten Fälle wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft forderte für den verbleibenden Fall eine Verurteilung wegen versuchten schweren Bandendiebstahls. Ich legte jedoch in meinem Plädoyer dar, dass zu einem versuchten schweren Bandendiebstahl nicht unmittelbar angesetzt worden ist. Dies konnte jedenfalls nicht festgestellt werden. Hierfür muss der Täter nämlich die Schwelle zum “Jetzt geht’s los” überschreiten. Dies hielt ich hier nicht für erfüllt. Die Kammer teilte meine Ansicht und verurteilte den Mandanten lediglich wegen der Verabredung zu einem Verbrechen. Bei Verbrechen sind nämlich die sonst straflosen Vorbereitungshandlungen auch schon unter Strafe gestellt.