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Isabelle Gronemeyer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Strafbarkeit wegen Nutzung verfassungswidriger Symbole in Sozialen Medien

In einem aktuellen Fall hat das Kammergericht Berlin am 30. September 2024 (Az.: 2 ORs 14/24) eine Entscheidung getroffen, in der es um einen 63-jährigen Mann und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ging. Der Fall dreht sich um die Veröffentlichung von Bildern auf Twitter, die eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung mit einem Hakenkreuz zeigten. Erfahren Sie in diesem Blogartikel der Kanzlei Gronemeyer aus Essen, wie das Gericht geurteilt hat.

 

Veröffentlichung von Hakenkreuz-Bildern auf Twitter

Der Angeklagte veröffentlichte im August 2022 auf seinem Twitter-Account zwei Posts, die jeweils ein Bild einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung mit einem Hakenkreuz in der Mitte zeigten. Die Posts waren mit kritischen Kommentaren zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung versehen. Dabei beschrieb er medizinische Masken unter anderem als “Symbole der Ideologie-Konformität” und kommentierte, dass “von der Maske immer auch ein Signal ausgeht”.

 

Der Angeklagte war sich bewusst, dass das Hakenkreuz ein Symbol der verbotenen NSDAP ist und dass seine Posts von einem größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden konnten. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn zunächst am 23. Januar 2024 freigesprochen, da es der Ansicht war, dass die Verwendung des Hakenkreuzes in einem ablehnenden Kontext erfolgte und somit der Schutzzweck der entsprechenden Norm aus dem Strafgesetzbuch nicht verletzt wurde.

 

Die Staatsanwaltschaft Berlin legte jedoch Revision gegen dieses Urteil ein, da sie der Meinung war, dass die Nutzung des Hakenkreuzes in diesem Zusammenhang strafbar sei. Das Kammergericht Berlin musste sich daher mit der Frage auseinandersetzen, ob die Verwendung des Hakenkreuzes in den Posts des Angeklagten tatsächlich eine strafbare Handlung darstellt.

 

Berufungsprozess um umstrittene Symbolik: Kammergericht entscheidet

Das Kammergericht Berlin hob das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und sprach den Angeklagten des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen schuldig. Das Gericht stellte fest, dass das Hakenkreuz als eines der Hauptkennzeichen der NSDAP in den Posts des Angeklagten verwendet wurde, um Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu äußern. Diese Verwendung sei jedoch nicht durch die sogenannte Sozialadäquanzklausel gedeckt, die in bestimmten Fällen eine Ausnahme von der Strafbarkeit zulässt.

 

Das Gericht argumentierte, dass der Schutzzweck des § 86a StGB darin besteht, die Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, unabhängig von der dahinter stehenden Absicht. Die ablehnende Haltung des Angeklagten gegenüber dem Nationalsozialismus sei für einen objektiven Betrachter nicht eindeutig und unmissverständlich erkennbar. Vielmehr erwecke die Verwendung des Hakenkreuzes auf der Maske den Eindruck, dass die Verwendung dieses Symbols in der Bundesrepublik Deutschland geduldet werde. Dies widerspreche dem „kommunikativen Tabu“, das der Gesetzgeber aufrechterhalten wolle, um eine Gewöhnung an derartige Symbole zu verhindern.

 

Das Gericht betonte, dass der Vergleich der Corona-Maßnahmen mit dem durch das Hakenkreuz symbolisierten NS-Terrorregime eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und des nationalsozialistischen Völkermordes an Millionen Juden darstelle. Eine eindeutige Abkehr von den Idealen des Nationalsozialismus sei in den Posts des Angeklagten nicht erkennbar. Auch habe der Angeklagte mit seinen Posts nicht den Zweck verfolgt, objektiv über Vorgänge des Zeitgeschehens zu berichten oder staatsbürgerliche Aufklärung zu betreiben.

 

Hinsichtlich des Strafausspruchs wurde das Verfahren an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen. Dort wird nun über die Höhe der Strafe entschieden.

 

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei der Kritik an politischen Maßnahmen die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu beachten. Die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen kann auch dann strafbar sein, wenn sie in einem ablehnenden Kontext erfolgt.

Rechtsanwältin Gronemeyer aus Essen steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieser Entscheidung aus dem Strafrecht zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30. September 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.

Strafverteidigern & Rechtsanwältin

Werdegang

Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer

Isabelle Gronemeyer (Strafverteidigung Essen)
Studium
  • 2006-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit Schwerpunktbereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • 2011 Erstes Staatsexamen am OLG Düsseldorf
Referendariat
  • 2011-2013 Landgerichtsbezirk Bochum
  • Arzthaftungskammer (Zivilstation)
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Kreispolizeibehörde Mettmann (Verwaltungsstation)
  • Anwaltsstation bei renommierter Kanzlei für Strafverteidigung
  • Staatsanwaltschaft Bochum, Dezernat für Kapitaldelikte (Wahlstation)
Anwaltschaft
  • 2013 Zweites Staatsexamen am Justizministerium NRW
  • 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Rechtsanwaltskanzlei Isabelle Gronemeyer
  • 2017 Fachanwältin für Strafrecht
  • Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

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