Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, erfahren Sie hiervon in den meisten Fällen dadurch, dass Sie entweder eine Vorladung als Beschuldigter zur Polizei erhalten oder dass bei Ihnen eine Durchsuchung der Wohnung durchgeführt wird. Natürlich ist es bei gravierenden Vorwürfen auch möglich, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde und Sie in Untersuchungshaft genommen werden.
In jedem Fall sollten Sie mich kontaktieren. Es ist wichtig, sich hier von einem Anwalt vertreten zu lassen. Ich werde mich sodann für Sie als Verteidigerin bestellen und Akteneinsicht beantragen. Als Beschuldigter können Sie selbst auch keine Akteneinsicht erhalten. Dies geht nur über den Verteidiger. In der Ermittlungsakte können wir sodann genau sehen, was Ihnen vorgeworfen wird und was für Beweise vorliegen. Anhand dessen besprechen wir dann das weitere Vorgehen und die Verteidigungsstrategie.
Sprechen Sie mich gerne an; ich vertrete Sie kompetent in Essen und Umgebung, sowie auch bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Tel.: 0201 747 18 80
Fax: 0201 747 18 829
Email: ig@strafverteidigung-essen.com
Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.