Eines der wohl am häufigsten vorkommenden Delikte ist die Beleidigung. Es wird sich wohl fast niemand davon freisprechen können, schon einmal einen anderen beleidigt oder zumindest ein böses Wort gegen ihn ausgesprochen zu haben.
Die Beleidigung ist ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass diese strafrechtlich nur verfolgt wird, wenn derjenige der beleidigt wurde, einen Strafantrag gegen den stellt, der die Beleidigung ausgesprochen hat. Die Beleidigung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine Freiheitsstrafe wird aber nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, nämlich wenn der Beschuldigte schon erheblich vorbestraft ist und auch mit Beleidigungen schon strafrechtlich aufgefallen ist.
Allgemeine Unhöflichkeiten, Distanzlosigkeiten oder Persönlichkeitsverletzungen ohne abwertenden Charakter sind keine Beleidigungen im strafrechtlichen Sinne. Es muss immer ein ehrverletzender Charakter hinzutreten, das heißt, der Beleidigende muss die Absicht haben, den Betroffenen in seiner Ehre herabzusetzen und dies auch so kundtun.
Strafrechtlich problematisch sind sexualbezogene Beleidigungen. Hier kommen insbesondere “Grabschereien” in Betracht. Dies kann dann eine tätliche Beleidigung darstellen. Bei derartigen Handlungen kann nicht schon bereits ohne Weiteres ein Sexualdelikt angenommen werden. Es handelt sich hierbei noch nicht um einen sexuellen Missbrauch. Allerdings soll die Beleidigung auch nicht als sog. “Auffangtatbestand” fungieren. Die Strafvorschrift soll also nicht immer einschlägig sein, wenn ein Tatbestand des Sexualstrafrechts nicht anwendbar ist, nur damit das Verhalten irgendwie bestraft werden kann. Vielmehr ist immer sorgfältig zu prüfen, ob der Tatbestand der Beleidigung überhaupt erfüllt ist. Bei sexualbezogenen Beleidigungen muss auch hier immer der ehrverletzende Charakter gegeben sein. In dem Verhalten des Täters muss also auch hier eine zusätzlich herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen sein. Insbesondere hier wird oft von den Ermittlungsbehörden und Gerichten vorschnell eine Beleidigung angenommen.
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