Dieser Straftatbestand stellt den sexuellen Missbrauch einer Person unter Strafe, die sich aufgrund eines bestimmten körperlichen oder geistigen Zustandes nicht gegen das sexuelle Ansinnen des Täters wehren kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, weil die betroffene Person schläft, oder aufgrund von Rauschmitteln wie Alkohol oder Drogen nicht bei Bewusstsein ist. Hier ist es insbesondere oft sehr fraglich, ob das vermeintliche Opfer sich tatsächlich in einem derartigen Zustand befunden hat. Gegebenenfalls müssen hier durch die Verteidigung Gutachten gefordert werden, wie zum Beispiel auch aussagepsychologische Gutachten. Außerdem kann man nur wegen einer derartigen Straftat bestraft werden, wenn man auch einen Vorsatz hatte. Das erfordert aber auch, dass der angebliche Täter erkannt hat, dass sich das angebliche Opfer in einem derartigen Zustand befunden hat. Dies kann auch nicht ohne Weiteres angenommen werden.
Ich bin erfahren in der Verteidigung von Sexualstrafsachen. Sprechen Sie mich an; ich berate und vertrete Sie gern in Essen und Umgebung sowie bundesweit.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Tel.: 0201 747 18 80
Fax: 0201 747 18 829
Email: ig@strafverteidigung-essen.com
Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.