Wenn Sie jemanden anzeigen möchten oder Opfer einer Straftat geworden sind und diese melden möchten, müssen Sie sich nicht unbedingt der Hilfe eines Anwaltes bedienen. Man hat jederzeit die Möglichkeit, zu einer Polizeidienststelle in der Nähe zu gehen und dort eine Aussage zu machen und eine Strafanzeige zu erstatten. In manchen Fällen kann es jedoch besser sein, sich schon in diesem frühen Verfahrensstadium anwaltlichen Beistandes zu bedienen.
Dies kann zum Einen in Fällen sein, in denen der Betroffene einfach nicht alleine sein möchte bei der Erstattung der Anzeige, zum Anderen bei Fällen, bei denen der Betroffene sich in einem späteren Verfahren als Nebenkläger anschließen könnte – so insbesondere bei Sexualdelikten, Kapitaldelikten oder auch Körperverletzungsdelikten. Hier sollten die Rechte des Betroffenen bereits frühzeitig gesichert werden.
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gern.
Zur Person & Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Hier finden Sie erste Verhaltenstipps bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder Festnahme. Sie geraten in eine äußerst belastende Ausnahmesituation, wenn plötzliche Polizeibeamte vor Ihrer Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen wollen oder Ihnen sogar einen Haftbefehl zeigen und Sie oder einen nahen Angehörigen auffordern mitzukommen. In derartigen Situationen ist zunächst wichtig: Keine Panik!
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände im Verzeichnis aufgelistet wurden! Sie haben das Recht, Zeugen/Zeuginnen hinzuziehen; machen Sie hiervon Gebrauch!
Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen!
Informieren Sie einen Strafverteidiger oder bitten Sie Ihre Angehörigen, einen Verteidiger für Sie zu kontaktieren!
Das Wichtigste: ohne anwaltlichen Rat unbedingt schweigen!
Sie haben (lediglich) die Pflicht, Ihre Personalien (Angaben im amtlichen Ausweisdokument) anzugeben - darüber hinaus müssen und sollten Sie keine Angaben machen!
Auch in der extremen Stresssituation einer Durchsuchung oder Verhaftung, denken Sie daran, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und geben Sie keine Erklärungen irgendwelcher Art ab, ohne mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben! Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Notfallnummer: 0172-5278311(Hier bin ich auch außerhalb der Bürozeiten 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar)
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Tel.: 0201 747 18 80
Fax: 0201 747 18 829
Email: ig@strafverteidigung-essen.com
Mit öffentl. Verkehrsmitteln direkt bei Haltestelle Philharmonie, zu erreichen mit 101, 107, U11.